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Speziallampe
FAQ

Wir haben nachfolgend einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die helfen sollen, den Weg in die Genossenschaft zu erleichtern.

Wie werde ich Genosse?

  1. Zusenden des Antrags an die EWG
  2. Entscheidung des Vorstandes über die Aufnahme
  3. Senden des Begrüßungsschreibens an den Antragsteller
  4. Zahlung des Anteils auf das Konto der EWG durch den Antragsteller
  5. Zusenden des Anteilsscheines

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Ein Genossenschaftsanteil kostet pro Anteil einmalig 100 Euro, jeder Genosse kann mehrere Anteile halten. Eine Nachschusspflicht bei finanzieller Notlage der EWG eG besteht zunächst nicht. Im Falle einer Notlager der Genossenschaft kann der Vorstand mit dem Aufsichtsrat eine Umlage oder einen Beitrag bis max. 100,- € beschließen (§13 d.). Dies wird aber erst nach einer Befragung der Mitlieder gemacht, wo jedes Mitglied vor der Erhebung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären kann.

Was bringt mir die Mitgliedschaft?

Mitglieder gestalten die geschäftlichen Aktivitäten mit und können über die Hauptversammlung die Richtung der Entwicklung bestimmen. Jeder Genosse hat eine Stimme, unabhängig von seinen Anteilen. Am wirtschaftlichen Erfolg sind Mitglieder entsprechend ihrer Genossenschaftsanteile beteiligt. Wenn also in Zukunft die Nachfrage nach Speziallampen steigt, so wird auch die Genossenschaft hiervon profitieren.

Was passiert mit meinen Daten?

Es werden keine Daten weitergegeben. Alle Daten werden nur für die internen Zwecke der Genossenschaft gespeichert und verwendet. Dies sind beispielsweise Einladungen, Informationen über wichtige Veränderungen, ...

Welche Risiken bestehen?

Genossen gehen das Risiko ein, dass im Falle eines Scheitern des Geschäftsmodells, ihre Genossenschaftsanteile wertlos werden.

Was kann ich tun, wenn ich aussteigen möchte?

Sie können durch Kündigung der Mitgliedschaft und Rückgabe des Genossenschaftsanteils alle Verbindungen zu EWG lösen. Das Verfahren und die Fristen sind in der Satzung festgelegt.